Anmeldung Kuchler Krampuslauf am Donnerstag den 5. Dezember 2019

Name des Pass*:
Gründungsdatum:
Anzahl Mitglieder:
Schnitzer:
Ausstatter Fell, Glocken:
Zum wievielten mal in Kuchl:
Obmann*:
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Entstehung des
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  1. Jeder Teilnehmer hat sich an die folgenden Bestimmungen zu halten, sollte jemand dagegen verstoßen wird die jenige Person oder die ganze Gruppe von der Veranstaltung ausgeschlossen!
  2. Alkoholverbot vor und während der Veranstaltung.
  3. Es dürfen nur Pferdeschwänze, Kuhschwänze ohne Knochen sowie Birkenruten welche nicht mit Draht gebunden oder geflochten sind verwendet werden. Andere Schlagwerkzeuge sind Verboten und jeder Teilnehmer der erwischt wird ist vom Umzug ausgeschlossen.
  4. Jeder Teilnehmer erhält bei der Anmeldung im Zelt seine Nummer mit der er am Umzug teilnehmen kann.
  5. Die Nummer muß sichtbar am Glocken bzw. Schellengurt oder an den Glocken bzw. Schellen angebracht sein. Sollte jemand dies nicht beachten oder absichtlich nicht anbringen so wird er vom Ordnerdienst für die Veranstaltung nicht zugelassen.
  6. Das Herausholen und der Umgang mit den Zuschauern soll gesittet Ablaufen. Presse, Kinder und offen- sichtlich gebrechliche Menschen dürfen von keinem Krampus geschlagen werden.
  7. Anweisungen des Ordnerdienstes (sind an den Leuchtjacken oder Armschleifen erkennbar) ist Folge zu leisten.
  8. Es ist verboten, beim Krampuslauf Masken oder Gegenstände zu tragen oder mit sich zu führen, die eine Gefährdung der Zuschauer oder der anderen Mitläufer zur Folge haben können. Insbesondere ist es den Krampusläufern untersagt, brennbare oder leicht entzündbare Stoffe mit sich zu führen. Weiters dürfen die Hörner der Masken nicht so angebracht sein, dass eine Verletzung von Besuchern nicht möglich ist.
  9. Es dürfen nur Sicherheitsbengalfeuer verwendet werden welche keine Glutpartikel ausstoßen!
  10. Die Verwendung von Brandsätzen, Feuerwerkskörpern, Knallkörpern, Schwarzpulver oder einer Gasanlage ist Verboten.
  11. Jeder Wagen muß einen Feuerlösche mitführen sowie eine Person welche diesen bedienen kann.
  12. Feuerkessel dürfen nicht in der Nähe von brennbaren Materialien aufgestellt werden.
  13. Jede teilnehmende Gruppe ist verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, vom Veranstalter wird keine Haftung übernommen.
  14. Der Obmann übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für seine Gruppe und bestätigt seine Mitglieder auch über die Bestimmungen informiert zu haben.
  15. Teilnehmer unter 16 Jahren müssen einen Erziehungsberechtigten als Begleiter und Verantwortlichen angeben.